Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Inhaltliche Gliederung der Ausbildung

Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:

  • Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
  • Selbsterfahrung: 120 Stunden
  • Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden:  davon 1200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden ambulante psychotherapeutische Tätigkeit
  • Praktische Ausbildung (eigene Patientenbehandlung): 600 Stunden (bis zu 800 Stunden möglich)
  • Supervision: 100 Stunden in der Gruppe und 50 Stunden einzeln
  • Ergänzendes Studium („freie Spitze“): 930 Stunden

Theoretische Ausbildung

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung richten sich zum einen nach dem Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz des impp. Zum anderen werden aktuelle Entwicklungen im Feld der Verhaltenstherapie mit einbezogen.

Grundkenntnisse (ca. 200 Stunden): Im Rahmen der Grundausbildung wird Basiswissen zur Psychotherapie vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkte liegen unter anderem auf entwicklungspsychologischen Aspekten in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, der Diagnostik und Klassifikation psychischer Störungen, Methoden der Exploration und des Beziehungsaufbaus, Gesprächsführung und Informationsgewinnung (u.a. Problem- und Verhaltensanalyse), Methoden der Therapieplanung, medizinischen Aspekten sowie rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie.

Vertiefende Ausbildung (ca. 400 Stunden): hier werden vor allem störungsspezifische Aspekte bearbeitet. Dabei wird sowohl der theoretische Hintergrund (Diagnose, Störungsmodelle, Verlauf, evidenzbasiertes Vorgehen) vermittelt, als auch das praktische therapeutische Vorgehen durch Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder Demonstrationen veranschaulicht. In störungsübergreifenden Seminaren werden u. a., kognitive Interventionen, emotionsfokussierte Ansätze, ressourcenorientiertes Vorgehen, Aspekte der Kindeswohlgefährdung und der Umgang mit Eltern und erweiterten Systemen zum Thema. Entwicklungen der dritten Welle der Verhaltenstherapie (z. B. Schematherapie nach Young) finden hier ihren Platz. Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Schulungen bezüglich der organisatorischen Abläufe rund um ambulante Psychotherapie, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Teilnehmer:innen auf die praktische Ausbildung und eine spätere Arbeit in eigener Praxis vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare z. B. zu tiefenpsychologischen Ansätzen, systemischer Therapie, personenzentrierten Ansätzen, der DBT-A und Gruppentherapie.

Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)

1200 Stunden (mindestens 1 Jahr) Praktische Tätigkeit 1: 
In der Ausbildung zum:zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in bekommt man im Rahmen der praktischen Tätigkeit 1 die Gelegenheit im ersten Jahr der Ausbildung in einer stationären Einrichtung - in der Regel einer psychiatrischen Klinik - im Team mit anderen Psychotherapeut:innen, Ärzten/Ärztinnen und weiteren Berufsgruppen Erfahrungen zu sammeln. Die RHAP kooperiert derzeit mit 18 Kliniken und 5 Praxen bzw. Zentren, mit denen Kooperationsverträge über mehr als 50 Plätze geschlossen wurden.
Durch unsere regelmäßigen Quartalstreffen mit der Lehrgangsleiterin halten wir während des „Psychiatriejahres“ auch neben den Theorieveranstaltungen engen Kontakt mit den Teilnehmer:innen und können sie so während der praktischen Tätigkeit begleiten und beraten.
 
600 Stunden (mindestens 1/2 Jahr) Praktische Tätigkeit 2:
Die Praktische Tätigkeit 2 kann ebenfalls in einer psychiatrischen Klinik absolviert werden. Als Vorbereitung auf die praktische Ausbildung (Behandlung eigener Patient:innen unter Supervision) ist es jedoch auch sinnvoll die praktische Tätigkeit 2 in einer der mit der RHAP kooperierenden Praxen für Psychotherapie abzuleisten. Derzeit kooperieren wird mit über 30 Praxen bezüglich der praktischen Tätigkeit 2.

Kooperierende Einrichtungen

Eine Auswahl unserer Kooperationskliniken finden Sie hier. Bitte nehmen Sie erst nach dem Zulassungsgespräch bei uns Kontakt zu den Einrichtungen auf. Die Voraussetzung einer Bewerbung für einen Praktikumsplatz ist immer die schriftliche Zusage des Ausbildungsinstituts. Nach erfolgreichem Zulassungsgespräch erhalten Sie eine ausführliche Liste mit allen Angaben zu unseren kooperierenden Einrichtungen.

LVR-Klinik KJP Viersen
LVR-Klinik KJP Bonn
LVR-Klinik KJP Bedburg-Hau
Kliniken Essen-Süd
Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen
Sana-Klinikum Remscheid
LWL-Klinik KJP Marl-Sinsen
Universitätsklinikum Aachen
Klinikum Lüdenscheid
Sana-Klinikum Duisburg
Kliniken der Stadt Köln
 
Praxis Diehl, Bergisch-Gladbach
Praxis Theill, Düsseldorf
Praxis Mulhaxha, Duisburg
Praxis Schmidt, Herdecke
Praxis Kissenbeck, Essen

Praktische Ausbildung (600 Stunden eigene Patientenbehandlung unter Supervision)

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit und bestandener Zwischenprüfung, beginnt die praktische Ausbildung, das heißt die Behandlung eigener Patient:innen unter Supervision. Durch die praktische Tätigkeit und die bis dahin besuchten Theorieveranstaltungen wurde eine gute Grundlage für diesen neuen spannenden Schritt in der Ausbildung gelegt. Die Behandlungen finden in der Regel in der Ambulanz der RHAP statt (mindestens 200 Stunden), können darüber hinaus aber auch in verschiedenen Außenstellen (Lehrpraxen) auch außerhalb Krefelds durchgeführt werden.

Jede Ausbildungstherapie beginnt für den:die Patient:in mit einem Erstgespräch mit einem Mitglied der Ambulanzleitung. Sind die Patient:innen mit ihrer Problematik für eine ambulante Behandlung im Ausbildungskontext geeignet, werden diese im Rahmen einer Übergabe an die Therapeut:innen weitergegeben. Bei der Verteilung der Patient:innen kann so auf individuelle Kenntnisse und Wünsche der Therapeut:innen Rücksicht genommen werden. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchgeführten Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet; der:die Therapeut:in bekommt einen fairen Anteil dieser Vergütung als Honorar ausgezahlt.

Supervision

Die praktische Ausbildung wird sehr eng von Supervisor:innen begleitet. Nach jeder 4. Behandlungsstunde wird der Verlauf der Behandlung im Rahmen von Gruppen- oder Einzelsupervision besprochen. Darüber hinaus stehen die Supervisor:innen bei allen dringenden Fragen zur Behandlung auch kurzfristig und „außer der Reihe“ zur Verfügung. In der Ambulanz der RHAP ist außerdem ständig ein:eine approbierte:r Psychologische:r Psychotherapeut:in aus dem Team der Ambulanzleitung vor Ort. Alle unsere Supervisor:innen verfügen über langjährige Erfahrung in Verhaltenstherapie und sind staatlich anerkannt.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden verteilt auf drei Jahre und wird durch anerkannte Selbsterfahrungsleiter:innen durchgeführt. Die Selbsterfahrung dient der persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf. Das Vorgehen orientiert sich inhaltlich an einem festen Konzept und umfasst Themen wie Umgang mit Konflikten im therapeutischen Prozess vor dem Hintergrund der eigenen Biographie, Umgang mit eigenen  Emotionen, schwierige Situationen in der Therapie, Selbstachtsamkeit, Umgang mit Abschied und Trauer (u.a. beenden der Therapie) sowie eine Abschlussreflexion/Auswertung.

Ergänzendes Studium ("freie Spitze")

Das ergänzende  Studium ist kein fest stehender bzw. eng umschriebener Ausbildungsbaustein. Es ergänzt die Ausbildungsstunden der regulären Ausbildungskomponenten von 3270 auf die gesetzlich vorgegebenen 4200 Stunden. In der RHAP können die 930 Stunden „freie Spitze“ durch angeleitete Arbeitsgruppen (300 Stunden), Strukturierte Klinische Interviews zur Diagnostik psychischer Störungen (SKID) und die Vor- und Nachbereitung der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen der praktischen Ausbildung abgeleistet werden. Darüber können auch Fallkonferenzen und der Besuch von externen Fortbildungen (auch im Klinikkontext)/Kongressen/Tagungen angerechnet werden.

Wer kann teilnehmen?

Reform des Psychotherapeutengesetzes

Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeut:innen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist. Mit der Reform wird die Ausbildung von Psychotherapeut:innen grundlegend umgestellt. So wird es künftig nötig sein, ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung zu absolvieren, um später als Psychotherapeut:in zu arbeiten. Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine verfahrensspezifische Weiterbildung zum:zur Fachpsychotherapeut:in umgewandelt.

Die postgraduale psychotherapeutische Ausbildung nach altem Modell können Sie noch aufnehmen, wenn Sie über einen passenden Diplom-Abschluss  verfügen oder Ihr Bachelorstudium VOR dem 01.09.2020 begonnen haben.

Voraussetzungen für die (postgraduale) Psychotherapieausbildung

Mit folgenden Studiengängen kann man derzeit in NRW zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden:

  • abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master), Abschlussprüfung muss das Fach Klinische Psychologie einschließen, gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie
  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaften oder der Sozialen Arbeit.
  • Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.

Auch wenn die persönliche und fachliche Eignung eines:einer Bewerber:in für die Aufnahme in einen Lehrgang der RHAP spricht, müssen die allermeisten Studienabschlüsse zunächst daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich zur Teilnahme an der Ausbildung und späteren Approbationsprüfung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG qualifizieren. Ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind entscheidet das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie der Bezirksregierung Düsseldorf. Wir unterstützen Sie im Prüfprozess, indem wir Ihre Studienabschlüsse vorprüfen, Ihre Unterlagen beim Landesprüfungsamt (LPA) einreichen und die gesamte Kommunikation mit dem LPA für Sie übernehmen.

Ein Informationsblatt des Landesprüfungsamtes bzgl. der Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?

Jedes Jahr beginnt ein neuer Lehrgang, für den Sie sich jederzeit bewerben können, auch wenn Sie Ihr Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Wir setzen keine Bewerbungsfristen und führen keine Auswahlseminare durch.
Allerdings empfiehlt es sich, sich spätestens vier Monate vor Beginn des Lehrgangs zu bewerben. Aus unserer Erfahrung sind danach nur noch Restplätze oder Plätze auf der Nachrückerliste vorhanden.

Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung in der RHAP haben, bieten wir Ihnen einen individuellen Besichtigungs- und Gesprächstermin in unserem Institut an. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und die Atmosphäre der Ausbildungsstätte persönlich kennen zu lernen und (persönlich relevante) Fragen zur Ausbildung zu stellen.

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter 02151 - 821183-21

Wenn Sie eine orientierende E-Mail mit weiteren aktuellen Informationen erhalten möchten, können Sie diese hier  infomail-kjp@rhap.de anfordern.

Sie können auch unser unverbindliches Anmeldeformular ausfüllen und uns dieses per Post, Fax oder E-Mail (info@rhap.de) zukommen lassen. Wir werden dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Beginn und Dauer der Ausbildung

Neue Lehrgänge beginnen jedes Jahr zum 1. Oktober. Nach ca. 18 Monaten, wenn die praktische Tätigkeit abgeschlossen ist, erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung im Rahmen derer Sie eigene Patient:innen ambulant und unter Supervision behandeln. Am Ende der Ausbildung, wenn alle Ausbildungsbausteine absolviert wurden, steht die staatliche Prüfung, die immer im Frühling oder im Herbst eines Jahres absolviert werden kann. Die meisten Teilnehmer:innen schließen ihre Ausbildung ca. 3 ½ Jahre nach Beginn ab.

Es gibt immer wieder Gründe (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, o.ä.) weshalb einzelne Teilnehmer:innen sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Zeitplan halten können. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam einen Weg, wie Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.

Kosten der Ausbildung und Refinanzierung

Die Kosten für die Ausbildung zum:zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in belaufen sich derzeit auf 13.385 Euro (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied unseres Kooperationspartners Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 750,00 EUR und betragen insgesamt 12.635,00 EUR.

In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten: 

  • Anmelde- und Zulassungsverfahren 
  • Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.) 
  • Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - jedoch ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“) 
  • Coaching der praktischen Tätigkeit 
  • Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung 
  • Anleitung während der praktischen Ausbildung in den Ambulanzen der RHAP 
  • Erstellung mögl. Studientexte, Seminarmaterialien und Skripte 
  • Haftpflichtversicherung über den Kooperationspartner dgvtA 
  • Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung 
  • Ausstellung eines RHAP und/oder DGVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis).

Zusätzliche Kosten

Hinzu kommen die Kosten für die Einzelsupervision (5.000 Euro für die erforderlichen 50 Stunden) und die Gruppensupervision (2.500 Euro für die erforderlichen 100 Stunden), die aber erst im Rahmen der praktischen Ausbildung (eigene Behandlungstätigkeit unter Supervision) anfallen, und mit den Ambulanzeinnahmen verrechnet werden. Außerdem sind Fahrtkosten und Verpflegung im Rahmen der Selbsterfahrungsseminare, die in Tagungshäusern außerhalb Krefelds stattfinden, und die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung zu zahlen.

Eine Aufnahmegebühr oder Gebühren wenn sich die Ausbildung des Teilnehmers aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) verlängert, werden nicht erhoben.

Gebührenmodell oder Vorfinanzierungsmodell - Sie haben die Wahl

Beim Gebührenmodell werden die Ausbildungsgebühren (13.385,-- bzw. 12.635,--) - ab Beginn der 3-jährigen Ausbildung – per Lastschrift in 36 Teilbeträgen eingezogen (€ 371,80 bzw. € 351,00). Die Ausbildungsteilnehmer:innen bekommen ihren Anteil an den Einnahmen, die im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Behandlungsstunden unter Supervision) erzielt werden, in der Regel ca. 21 Tage nach Ende eines Quartals – gemäß aktueller Honorarordnung abzüglich der angefallenen Supervisionskosten ausbezahlt.

Beim Vorfinanzierungsmodell werden die Gebühren nicht monatlich eingezogen, sondern von uns als Darlehen vorfinanziert. Der vorfinanzierte Betrag und eine Gebührenpauschale für das Darlehen werden mit den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung abgetragen. Dieses Modell ist besonders für Interessent:innen eine gute Alternative, die sich nicht mit monatlichen Gebührenzahlungen belasten wollen oder können.

Refinanzierung

Bei uns werden die Teilnehmer:innen an den Einnahmen aus der praktischen Ausbildung (mind. 600 Std. Therapiestunden unter Supervision) entsprechend der gültigen Honorarordnung beteiligt. Sie erhalten einen Anteil der Vergütungen der Krankenkasse für alle von Ihnen an Patienten des ZfP Krefeld erbrachten psychotherapeutischen Leistungen von derzeit ca. 40 %. Bei bis zu 700 durchgeführten Therapiestunden entspricht das einer Gesamteinnahme von ca. € 30.000,- .

Im Rhythmus der quartalsweisen Abrechnung mit den Krankenkassen, erhalten auch Sie das Honorar vierteljährlich. Da gerade im ersten Halbjahr nach dem Einstieg in die praktische Ausbildung nur geringe Einkünfte erzielt werden (Sie müssen Ihren Patientenstamm erst aufbauen), besteht die Möglichkeit eines monatlichen zinslosen Darlehens über die Zeit von 18 Monaten hinweg. Voraussetzung ist, dass Sie das Ziel haben, Ihre Ausbildung innerhalb von 3 Jahren abzuschließen. Sie würden so berechenbare Einkünfte erzielen und könnten sich in vollem Umfang Ihrer Ausbildung widmen.

Bezüglich weiterer Möglichkeiten der Finanzierung z. B. Bildungskredit, Bildungsscheck, BAföG informieren wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.

Staatliche Prüfung und Approbation

Die Ausbildung zum:zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die von der jeweils zuständigen Landesbehörde abgenommen wird. Für Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie an der Bezirksregierung in Düsseldorf.

Die Prüfung findet im Frühjahr und Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren“. Diese werden in einer zweistündigen Klausur geprüft. Die schriftliche Prüfung findet bundeseinheitlich immer im März und August statt und wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz organisiert. Gegenstandskataloge für PP und KJP, praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung und Musteraufgaben finden Sie auf der Internetseite des IMPP.

Die mündliche Prüfung umfasst eine halbstündige Einzel- und eine bis zu zweistündige Gruppenprüfung mit drei bis vier Prüfungskandidat:innen, die vor einer staatlichen Prüfungskommission (bestehend aus vier Prüfer:innen) am Institut abgelegt wird. Für jeden:jede Prüfungskandidat:in wird im Rahmen der Gruppenprüfung eine Prüfungszeit von 30 Minuten veranschlagt.
Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf das Vertiefungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der therapeutischen Praxis.

Nachdem alle Ausbildungsbausteine ordnungsgemäß absolviert und sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden wurden, kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Approbation  beantragt werden.

Die Approbation und der von uns bescheinigte Fachkundenachweis (Fachkunde Verhaltenstherapie) wiederum sind Voraussetzungen für die sozialrechtliche Anerkennung (Niederlassung als Psychotherapeut:in).

Ihre Vorteile

„Wir kennen uns aus!“

  • Langjährige Erfahrung: Seit über 20 Jahren erfolgreiche Durchführung der Ausbildung in der RHAP.
  • Hervorragende Prüfungsergebnisse.
  • Langjährige Erfahrung mit ausländischen Studienabschlüssen.    

„Sie schreiben schwarze Zahlen!“: Unterstützung bei der Finanzierung

  • Refinanzierung der Ausbildung durch Einnahmen im Rahmen der praktischen Ausbildung (bei 600 Stunden derzeit Einnahmen von 21.600€)
  • Zinsloses Darlehen über 18 Monate in der praktischen Ausbildung, um über monatlich gesicherte Einnahmen zu verfügen (ansonsten erfolgt Vergütung erst nach quartalsweiser Rechnungsstellung).

 „Wir interessieren uns für Sie!“: Intensives Betreuungskonzept

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Landesprüfungsamt und die Versendung der Unterlagen zur Überprüfung Ihrer Studienabschlüsse für Sie.
  • Ab Beginn der Ausbildung Begleitung des Kurses durch eine:n approbierte:n Mitarbeiter:in mit regelmäßigen Treffen in Kleingruppen
  • Coaching während der Zeit in der Psychiatrie
  • Ständige personelle Präsenz einer:eines Approbierten in der Ausbildungsambulanz, zur Unterstützung in Krisenfällen und bei kurzfristig auftauchendem Klärungsbedarf
  • Unterstützung bei organisatorischen Abläufen durch Mitarbeiterinnen der Verwaltung
  • Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände im Ausbildungsverlauf (z. B. Pausieren bei Schwangerschaft)
  • Große Präsenzbibliothek
  • Persönlicher Bezug z. B. auch durch Veranstaltungen wie Sommerfest und Weihnachtsfeier.
  • Kein Massenbetrieb. Es startet nur ein Kurs pro Jahr.

„Wir möchten, dass Sie nach der Ausbildung zu den Besten gehören!“

  • Umfangreiche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
  • Evaluationen von Lehrveranstaltungen und anderen Ausbildungsbausteinen durch Ausbildungskandidat:innen
  • Regelmäßige Supervisor:innenkonferenzen zur Optimierung von Ausbildungssupervisionen
  • Regelmäßige Fallkonferenzen für KJPler und PPler zur fachübergreifenden Supervision schwieriger Behandlungsfälle
  • Ständige Überprüfung der Therapieprozesse durch Prozess- und Ergebnisdiagnostik  

„Wir sehen Sie als Kunden!“: Mitsprache-/Mitgestaltungsmöglichkeiten:

  • PiA-Arbeit in Netzwerken z.B. im DGVT-Verbund wird unterstützt
  • Gewählte Kurs- und Institutssprecher:innen als ständige Ansprechpartner:innen
  • Regelmäßige Kurssprecher:innentreffen zur Optimierung der Kommunikation
  • Ausbildungsausschuss (Zusammensetzung aus Vertreter:innen des Institutes, Kurssprecher:innen und Supervisor:innen) zur Klärung von Sonderregelungen (z.B. bei veränderten Lebensumständen wie Krankheit etc.).

„Wir gehen mit der Zeit!“: Moderne Organisation

  • Weitgehende Strukturierung aller Abläufe
  • Moderne Technik (PC-Arbeitsplätze aber auch Arbeiten von zu Hause aus am Patientenverwaltungsprogramm möglich, digitale Psychometrie, automatische Auswertung).  

Attraktive Räumlichkeiten

  • Modern eingerichtete Seminar- und Therapieräume, die in ausreichendem Umfang und Größe zur Verfügung stehen, schaffen eine angenehme Lern- und Arbeitsatmosphäre.

„Zusammen sind wir stark!“:

  • Bundesweite Vernetzung und Qualitätssicherung durch die Kooperation mit der Ausbildungsakademie der DGVT.
  • Ausbildungsakademie mit 22 Ausbildungsstätten, die sich an gleichen Standards orientieren.
    Interessenvertretung der Auszubildenden durch die DGVT 
  • Möglichkeit, Theorieseminare kostenfrei bei anderen Instituten des DGVT-Verbunds wahrzunehmen bzw. nachzuholen.